Rechtsprechung
VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11.KS |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 Abs 4 SG, § 6 Abs 1 WBO, § 3 Abs 1 WBO, § 1 Abs 1 WBO
Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Soldaten auf Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 5 LA 239/12
Voraussetzungen für die Möglichkeit des Absehens von der Entlassung aus der …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Kann ein Soldat endgültig eine geforderte berufliche Qualifikation nicht erreichen, so ist regelmäßig eine Entlassung wegen Eignungsmangels möglich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris).Er kann endgültig eine geforderte berufliche Qualifikation nicht erreichen, so dass regelmäßig eine Entlassung wegen Eignungsmangels möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris).
- BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 50.03
Prüfungsentscheidung; Einzelnote; Wiederholungsprüfung; …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Dies gilt jedoch gem. § 3 Abs. 1 S. 1 WBO nicht für Beschwerden in truppendienstlichen Angelegenheiten, worunter Eingriffe von militärischen Vorgesetzten im Rahmen des Dienstbetriebs verstanden werden, also insbesondere alle Personalmaßnahmen wie beispielsweise Prüfungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 ff; und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 ff;… ferner GKÖD-Bachmann, Loseblatt, Stand: 12/2009, vor § 1 WBO Rn. 71). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Dies gilt jedoch gem. § 3 Abs. 1 S. 1 WBO nicht für Beschwerden in truppendienstlichen Angelegenheiten, worunter Eingriffe von militärischen Vorgesetzten im Rahmen des Dienstbetriebs verstanden werden, also insbesondere alle Personalmaßnahmen wie beispielsweise Prüfungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 ff; und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 ff;… ferner GKÖD-Bachmann, Loseblatt, Stand: 12/2009, vor § 1 WBO Rn. 71).
- BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11
Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise für dienstliche Beurteilungen mehrfach entschieden, zuletzt mit Urteil vom 20. Februar 2012 (-1 WB 22/11 -, juris). - BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Entsprechendes gilt auch für Maßnahmen im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung wie etwa einem Zeugnis über ein Nichtbestehen einer Prüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 1 WB 73/95 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. April 1975 - I WB 3.74 -, BVerwGE 53, 12 ff, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Entsprechendes gilt auch für Maßnahmen im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung wie etwa einem Zeugnis über ein Nichtbestehen einer Prüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 1 WB 73/95 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. April 1975 - I WB 3.74 -, BVerwGE 53, 12 ff, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 29.04.1986 - 1 WB 72.85
Ablösung eines Soldaten - Militärischer Vorgesetzter - Militärfachliche …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Gegenstand einer Beschwerde kann damit auch eine Maßnahme sein, die keinen Verwaltungsakt darstellt und damit auch eine Ablösung von einer Fortbildungsmaßnahme oder beruflichen Ausbildung (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 1 WDS-VR 3/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1986 - 1 WB 72/85 -, BVerwGE 83, 189 ff). - BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 100.90
Soldat - Ablösung vom Dienstposten - Nichteignung - Versetzung - …
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Diese Bestandskraft hat zur Folge, dass die bestandskräftige Maßnahme ohne inhaltliche Überprüfung dem Soldaten entgegengehalten und Personalmaßnahmen zugrunde gelegt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1991 - 1 WB 100/90 -, juris). - VG Kassel, 31.01.2005 - 7 G 2361/04
Entlassung eines Offizieranwärters wegen Charaktermängeln; Straßenverkehrsdelikt
Auszug aus VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11
Vorschriften wie § 55 Abs. 4 Satz 2 SG sind im Grundsatz ebenso verbindlich wie Muss-Vorschriften und lassen nur in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände ein Abweichen von der Regel zu (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 7 G 2361/04 -, juris).
- VG München, 03.03.2014 - M 21 K 12.1532
Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit eines Verwaltungsakts
März 2013 in Frage (zur vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst: BVerwG v. 02.07.1982, Az. 8 C 101/81 = BVerwGE 66, 75 ff.; zur vorzeitigen Entlassung eines Soldaten auf Zeit: VG Regenburg v. 05.03.2003, Az. RO 1 K 02.1393, m.w.N.; im Ergebnis ebenso: VG Kassel v. 10.07.2013, Az. 1 K 132/11.KS; VG Würzburg v. 25.03.2013, Az. W 1 K 12.693).§ 55 Abs. 4 S. 2 SG ist vom Gesetzgeber als Sollregelung gefasst worden, sodass von der nach der legislativen Entscheidung im Grundsatz gebotenen Entlassung nur in atypischen Fällen abgesehen werden kann, während der gesetzliche "Normalfall" der Entlassung - von dem hier auszugehen ist - keiner tieferen Begründung bedarf (vgl. OVG Lüneburg v. 07.03.2013, Az. 5 LA 239/12; VG Kassel v. 10.07.2013, Az. 1 K 132/11.KS).
- VG München, 10.08.2017 - M 21 S 17.1958
Entlassung eines Offizieranwärters aus der Bundeswehr wegen mangelnder Eignung
Dass eine nähere Begründung hierzu nicht vorliegt, ist dabei unschädlich, weil § 55 Abs. 4 S. 2 SG vom Gesetzgeber als Sollregelung gefasst worden ist, sodass von der nach der legislativen Entscheidung im Grundsatz gebotenen Entlassung nur in atypischen Fällen abgesehen werden kann, während der gesetzliche "Normalfall" der Entlassung - von dem hier auszugehen ist - keiner tieferen Begründung bedarf (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 7.3.2013 - 5 LA 239/12 - juris; VG Kassel, U. v. 10.7.2013 - 1 K 132/11.KS - juris).